Gebäudereinigung, Außenanlagen, Schädlingsbekämpfung, Winterdienst

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Alle Angebote und Leistungen der Firma Burmeister Facility Services GmbH erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen. Diese Ge­schäfts­be­din­gun­gen sind Bestandteil aller Verträge, die Firma Burmeister Facility Services GmbH mit ihren Kunden ab­schließt. Sie gelten auch für alle künftigen Verträge mit den Kunden, ohne dass dafür ge­son­der­te Ver­ein­ba­run­gen erforderlich sind. Abweichende Vertragsbedingungen des Kunden oder sonstige abweichende Vereinbarungen bedürfen einer entsprechenden vertraglichen Ver­ein­ba­rung mindestens in Textform mit Firma Burmeister Facility Services GmbH. Durch vorbehaltlose Annahme der Leis­tun­gen von Firma Burmeister Facility Services GmbH erklärt der Kunde sein Einverständnis mit der Einbeziehung dieser Ge­schäfts­be­din­gun­gen in das Vertragsverhältnis.

2. Angebote / Vertragsabschluss / Leistungsumfang

Unsere Angebote sind immer freibleibend und verpflichten nicht zur Auftragsannahme. Aufträge sind für uns erst verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt oder von uns ausgeführt werden. Der genaue Leistungsumfang ist entweder in unseren Angeboten oder durch Vertrag festgelegt.

3. Abnahme der Leistungen

Erbrachte Leistungen sind unverzüglich nach Beendigung der Arbeiten vom Kunden abzunehmen. Über die Abnahme ist ein Protokoll anzufertigen. Erfolgt keine förmliche Abnahme, gelten erbrachte Leistungen als vertragsgemäß erfüllt und abgenommen, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach Beendigung der Arbeiten Mängelrügen erhebt.

4. Gewährleistung / Haftungsausschluss

Gewährleistungsansprüche richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, wobei Schadensersatzansprüche des Kunden gegen die Firma Burmeister Facility Services GmbH, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen sind. Dies gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden durch Verletzung einer Hauptleistungspflicht und bei Schäden durch Verletzung des Le­bens, des Körpers oder der Gesundheit von Menschen.

5. Vergütung / Fälligkeit / Aufmaß

Im Angebot oder Auftrag festgelegte Preise zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils geltender gesetzlicher Höhe sind bis zu dem in der Auftragsbestätigung genannten Zeitpunkt verbindlich. Sie beruhen auf den zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung geltenden tariflichen, sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Bestimmungen. Werden die Arbeiten aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt, erfolgt eine Neuberechnung der Preise auf der Basis der dann gültigen, tariflichen, sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Bestimmungen.

Rechnungen sind mit Zugang beim Kunden sofort zur Zahlung fällig. Verzug des Kunden tritt automatisch nach Ablauf von 10 Kalendertagen nach Zugang der Rechnung ein, ohne dass es dafür einer Mahnung bedarf. Skontoabzüge werden nicht anerkannt.

Die der Abrechnung zugrundeliegenden Massen sind nach den Richtlinien für die Vergabe und Abrechnung des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereinigerhandwerks zu ermitteln. Die festgestellten Massen gelten mit der Abnahme als anerkannt, ansonsten gilt die Verdingungsordnung für Bauleistungen der jeweils neuesten Fassung.

6. Beratungsleistungen für Schädlingsbekämpfung

Beratungsleistungen für Schädlingsbekämpfung werden nur gegen Vergütung für die An- und Abfahrt und die Dauer der Beratung auf Basis der jeweils geltenden Stundenverrechnungssätze für Schädlingsbekämpfung erbracht. Erfolgt nach einer Beratung ein Auftrag für Schädlingsbekämpfung, werden vom Kunden gezahlte Beratungsleistungen für diesen Auftrag auf die Vergütung für die Schädlingsbekämpfung angerechnet.

7. Reinigungsleistungen in privaten Haushalten

Reinigungsleistungen in privaten Haushalten werden mit Stundennachweis und Vergütung für An- und Abfahrt berechnet.

8. Zugang zu Reinigungsobjekten / Genehmigungen / Energieversorgung

Der Kunde hat sicherzustellen, dass spätestens zum Zeitpunkt der Ausführung der Leistungen durch die Firma Burmeister Facility Services GmbH ein gefahrloser Zugang zu den Reinigungsobjekten besteht und alle etwa erforderlichen Genehmigungen für die Ausführung der Leistungen vorliegen. Zudem hat der Kunde auf seine Kosten die zur Durchführung der vertraglich geschuldeten Arbeiten erforderliche Energie-, Strom- und Wasserversorgung bereitzustellen.

9. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist – soweit zulässig – Schwerin.

 

Stand: 01.10.2023